Düsseldorfer Tabelle 2021
Die Düsseldorfer Tabelle für den Kindesunterhalt wird mit Wirkung ab 1.1.2021 geändert, die Unterhaltsbeträge werden erhöht. Die Erhöhung erfolgt nicht um einen feststehenden Betrag, es muss also im Einzelfall geprüft werden, welcher Unterhalt nach der Altersstufe des Kindes und Einkommensgruppe des Unterhaltspflichtigen (bzw. dem Prozentsatz der ersten Einkommensstufe, dem Mindestunterhalt) zu zahlen ist.
Die Bedarfssätze für volljährige Kinder sind unverändert.
Das Kindergeld für minderjährige Kinder ist weiterhin hälftig zu berücksichtigen.
Bei Unterhalt für volljährige Kinder wird das Kindergeld, wie bisher, in voller Höhe auf den Unterhaltsbedarf angerechnet.
Im Anhang zur neuen Düsseldorfer Tabelle sind wieder Tabellen abgedruckt, welcher Unterhalt nach Abzug des hälftigen Kindergeldes für minderjährige Kinder und welcher nach Abzug des vollen Kindergeldes für volljährige Kinder zu zahlen ist.
Die Anmerkungen zur neuen Tabelle sind unverändert, auch die Selbstbehalte, die einen Unterhaltsschuldner zu verbleiben haben, sind nicht geändert worden.
Auch das Kindergeld ist ab dem 1.1.2021 um 15 Euro erhöht, es beträgt dann
für das 1. und 2. Kind 219 Euro,
für das 3. Kind 225 Euro,
für das 4. und jedes weitere Kind 250 Euro.
Susanne Kues
Fachanwältin für Familienrecht