2017: Neue Düsseldorfer Tabelle, mehr Kindergeld
Das Kindergeld beträgt ab 1.1.2017
für das 1. und 2. Kind 192 Euro,
für das 3. Kind 198 Euro,
für das 4. und jedes weitere Kind 223 Euro.
Die Düsseldorfer Tabelle für den Kindesunterhalt ist mit Wirkung ab 1.1.2017 geändert, die Unterhaltsbeträge sind erhöht worden. Die Erhöhung erfolgte nicht um einen feststehenden Betrag, es muss also im Einzelfall geprüft werden, welcher Unterhalt nach Altersstufe des Kindes und Einkommensgruppe des Unterhaltspflichtigen (bzw. dem Prozentsatz der ersten Einkommensstufe, dem Mindestunterhalt) zu zahlen ist.
Das Kindergeld für minderjährige Kinder ist weiterhin hälftig zu berücksichtigen.
Bei Unterhalt für volljährige Kinder ist das Kindergeld, wie bisher, in voller Höhe auf den Unterhaltsbedarf anzurechnen.
Im Anhang zur Düsseldorfer Tabelle sind Tabellen abgedruckt, welcher Unterhalt nach Abzug des hälftigen Kindergeldes für minderjährige Kinder und welcher nach Abzug des vollen Kindergeldes für volljährige Kinder zu zahlen ist.
Die Anmerkungen zur Tabelle sind unverändert, auch die Selbstbehalte, die einen Unterhaltsschuldner zu verbleiben haben, sind nicht geändert worden.
Susanne Kues
Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Familienrecht