Allgemeines
01
Apr
Prozeßkostenrechner!
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27
Mär
Mahnbescheid! Wehren Sie sich gegen unberechtigte Forderungen!
Gerade in der heutigen Zeit, passiert es immer wieder, dass Internetnutzer auf vermeintlich kostenlose Angebote im Internet angelockt werden. Eine Vielzahl von Anbieter wirbt mit Kochrezepten, Bewerbungshilfen, Partnervermittlung, Gratissoftware, Gewinnspielen und vielem mehr. Oft registrieren sich die potentiellen Nutzer mit ihren persönlichen Daten und übersehen dabei, dass sie eine meist kostenpflichtige Verpflichtung eingegangen sind bzw. einen über mehrere Monate laufenden Vertrag abgeschlossen haben. Sodann werden diese Nutzer mit Rechnungen, Mahnungen und schließlich einem Mahnbescheid Bekanntschaft machen.
Wichtig bei sämtlichen Verträgen, welche im Internet oder auch per Telefon abgeschlossen werden: Es gelten grundsätzlich die Regelungen des sog. Fernabsatzrechts. Dies sieht unter anderem vor, dass ein solcher Vertragsschluss mit einer Frist von zwei Wochen ab Vertragsschluss widerrufen werden kann. Informiert bzw. belehrt der Unternehmer den Nutzer allerdings über dieses Widerrufsrecht nicht formgerecht oder erst zu einem späterem Zeitpunkt, verlängert sich diese Widerrufsfrist auf einen Monat, ab dem Zugang der Widerrufsbelehrung beim Nutzer.
Wichtig bei sämtlichen Verträgen, welche im Internet oder auch per Telefon abgeschlossen werden: Es gelten grundsätzlich die Regelungen des sog. Fernabsatzrechts. Dies sieht unter anderem vor, dass ein solcher Vertragsschluss mit einer Frist von zwei Wochen ab Vertragsschluss widerrufen werden kann. Informiert bzw. belehrt der Unternehmer den Nutzer allerdings über dieses Widerrufsrecht nicht formgerecht oder erst zu einem späterem Zeitpunkt, verlängert sich diese Widerrufsfrist auf einen Monat, ab dem Zugang der Widerrufsbelehrung beim Nutzer.